Klinisch- psychologische Behandlung
Im ersten Gespräch nehmen wir uns ausreichend Zeit um etwaige Fragen zu klären, die Dauer der Behandlung zu besprechen und gemeinsam ein Ziel für die Behandlung zu erarbeiten.
Klinisch- psychologische Behandlung ist aktiv, lösungs- und ressourcenorientiert.
Es handelt es sich um einen methodenübergreifenden Zugang, bei dem verschiedene wissenschaftlich fundierte Behandlungsansätze eingesetzt werden.
In meiner praktischen Arbeit wende ich:
- kognitive Methoden
- achtsamkeitsbasierte Methoden
- verhaltenstherapeutische Konzepte
- oder Entspannungsmethoden und imaginative Techniken an
Die Tätigkeitsausübung der Klinischen- und Gesundheitspsychologen ist gesetzlich geregelt durch das Psychologengesetz 2013 (BGBl. I Nr. 182/2013). Eine ausführliche Information finden Sie in der Informationsbroschüre über Klinische Psychologie des Bundesministeriums für Gesundheit.
Dauer der Behandlung
Klinisch- psychologische Behandlung als effiziente Kurzzeittherapie gewährleistet bereits bei bis zu 10 Behandlungseinheiten gute Erfolge. Die Therapiedauer richtet sich nach den Beschwerden, sowie den Vorstellungen der Klienten.
Kosten
Mein Honorar beträgt 100 €/ Stunde (60 Minuten).
Es besteht ein Anspruch auf Kostenrückerstattung für klinisch-psychologische Behandlung. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.
Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Bestätigung vorliegen. Hier finden Sie das Formular für die ärztliche Bestätigung zum Download.
Schweigepflicht
Klinische Psychologen sind durch das Psychologengesetz an eine gesetzlich geregelte Schweigepflicht gebunden (§ 37 Verschwiegenheitspflicht).
Sollte ein Austausch mit anderen Berufsgruppen, beispielsweise mit Fachärzten, notwendig sein, findet das nur im Einvernehmen mit dem Klienten statt.